Sämtliche Beiträge sind eine Bringschuld, Monatsbeiträge sind per Ersten eines Monats fällig, Jahresbeiträge am 15. Februar des Kalenderjahres. Die Beiträge werden im Einzugsverfahren/Lastschriftverfahren erhoben. Der jahresbeitrag ist unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts in voller Höhe zu zahlen.
Kündigung der Vereinsmitgliedschaft: schriftlich, 3 Monate zum Ende des Kalenderjahres
Kündigung der Monatsbeiträge: schriftlich, zum nächsten Monatsende
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung/Aufhebung des Vereins weder Mitgliedsbeiträge oder Spenden zurück erstattet.
Durch Unterschrift der Beitrittserklärung gilt die aktuelle Beitragsordnung als anerkannt.